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Fristen kennen keine Feierabende. Ihre Kanzlei sollte welche haben.
In der Kanzlei entscheidet nicht die juristische Arbeit über den Abend, sondern das, was daneben liegt.
Kurz gesagt: Für Anwaltskanzleien automatisiert Prozura die Arbeit rund um das Mandat: Posteingang nach Mandat und Dringlichkeit vorsortieren, wiederkehrende Sachstandsanfragen mit einem Entwurf beantworten, Wiedervorlagen aus dem Vorgang heraus setzen und Anlagen dem richtigen Aktenzeichen zuordnen. Kanzleien erhalten zusätzlich zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO eine Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB in Textform. Der elektronische Rechtsverkehr bleibt unberührt.
Die juristische Arbeit ist selten das Problem. Das Problem ist, dass sie ständig unterbrochen wird. In größeren Kanzleien fängt das Sekretariat das ab — in kleinen und Einzelkanzleien landet es beim Anwalt selbst, meist abends.
Der AlltagKommt Ihnen das bekannt vor?
Posteingang sortieren
Zwischen Mandantenpost, Gerichtspost und Werbung liegt täglich Sortierarbeit. Sie ist nicht schwierig, unterbricht aber genau die Arbeit, für die Sie bezahlt werden.
Immer dieselbe Sachstandsanfrage
„Gibt es schon etwas Neues?" — dieselbe Frage, dieselbe Antwort, dutzendfach im Monat. Sie bringt den Vorgang nicht voran.
Wiedervorlagen anlegen
Jeder Vorgang braucht Termine, die gesetzt und nachgehalten werden müssen. Wird eine vergessen, merkt es niemand — bis es zu spät ist.
Anlagen einsortieren
Dokumente kommen als PDF, Scan oder Foto. Bis jedes benannt und dem richtigen Aktenzeichen zugeordnet ist, vergeht Zeit, die niemand abrechnet.
Vier Ansatzpunkte für Anwälte
Vorsortierter Posteingang
Eingänge werden nach Mandat, Art und Dringlichkeit erkannt und dem richtigen Vorgang zugeordnet. Was Ihre Aufmerksamkeit braucht, wird hervorgehoben.
Sachstand vorbereitet
Wiederkehrende Anfragen bekommen einen auf den konkreten Vorgang bezogenen Entwurf zur Freigabe. Sie lesen, ergänzen gegebenenfalls einen Satz und geben frei.
Wiedervorlagen setzen sich selbst
Aus dem Vorgang heraus werden Termine angelegt und gestuft vorgewarnt. Fristen werden überwacht statt gemerkt.
Anlagen dem Aktenzeichen zugeordnet
Dokumente werden ausgelesen, nach Ihrem Schema benannt und zugeordnet. Die Akte ist vollständig, ohne dass jemand sie pflegt.
Was Sie davon haben
- Der Abend gehört wieder Ihnen — die Verwaltungsarbeit läuft, während Sie Feierabend machen
- Nichts geht ungeprüft raus — im Freigabe-Betrieb bestätigen Sie jeden Schritt per Klick
- Ihre Konten, Ihre Daten — Hosting in Deutschland oder der EU, kein Training mit Ihren Daten
- Monatlich kündbar — was gebaut wurde, bleibt bei Ihnen, inklusive Dokumentation
Was in Ihrer Branche besonders zählt
Die anwaltliche Verschwiegenheit nach § 203 StGB ist strafbewehrt, und § 43e BRAO stellt besondere Anforderungen an die Einbindung von Dienstleistern. Neben der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erhalten Sie deshalb eine Verschwiegenheitsverpflichtung in Textform. Der elektronische Rechtsverkehr über das besondere Anwaltspostfach bleibt unangetastet: Automatisiert wird das, was drumherum liegt, nicht der Versandweg selbst.
Fragen aus der Praxis
Mit den passenden Vereinbarungen ja. Zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO kommt die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 203 StGB in Textform, dazu Datenminimierung im Zuschnitt.
Nein. Der elektronische Rechtsverkehr bleibt unberührt. Automatisiert wird die Arbeit rundherum.
In der Regel ja, sofern eine Schnittstelle oder ein gemeinsamer Ablageort existiert. Was in Ihrem Fall möglich ist, wird im Erstgespräch geklärt.
Nein. Fristgebundener und rechtsverbindlicher Schriftverkehr wird bewusst nicht automatisch versendet. Das System bereitet vor, Sie geben frei.
Ihre Frage war nicht dabei? Dann klaeren wir das im Erstgespraech — kostenlos und unverbindlich.